BAföG-Entwurf: Hat der Anspruch auf das Existenzminimum Aussicht auf Erfolg?

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Das BAföG ist nach wie vor essentieller Bestandteil der Finanzierung der Studierenden
Der Regierungsentwurf von Bildungsministerin Starck-Watzinger zur BAföG-Novellierung liegt vor. Warum der Entwurf nach der Bewertungsweise juristischer Klausuren nur mit vier Punkten davon kommt, wo im Parlament und im Ausschuss für Bildung und Forschung nachgesteuert werden muss und warum die Jurist:innen auch unmittelbar davon betroffen sind, klärt der Autor in seinem Meinungsbeitrag.

Allgemeine Bildungslehre: Der Regierungsentwurf berarbeitet nur die Hälfte der Schwerpunkte des Sachverhalts

In einer juristischen Klausur gilt es, die Themenschwerpunkte eines Sachverhalts herauszufinden und im Gutachten detailliert zu erörtern. Wenn man die Brücke zum Sachverhalt „Studienfinanzierung mit BAföG“ schlägt, sieht der aktuelle Entwurf jedoch nicht nach gelungener Schwerpunktsetzung aus. Positiv hervorzuheben ist, dass der Regierungsentwurf eine Starthilfe in Höhe von 1000 € für Bedürftige und eine Anhebung der Freibeträge um fünf Prozent vorsieht. Auch soll es in Zukunft einfacher möglich sein, das Studienfach zu wechseln oder das Studium zu verlängern bzw. nicht innerhalb der Regelstudienzeit fertig werden zu müssen. Positiv ist auch, dass das Geschwistereinkommen nicht mehr angerechnet wird. (Wieso wurde das überhaupt jemals getan?)

Was sagt denn aber die Lösungsskizze, was noch alles im Entwurf stehen müsste? Die streitentscheidenden Inhalte finden sich auf Seite 74 ff. des Koalitionsvertrages. Dort ist von einem grundlegend reformierten BAföG die Rede:

„Wir richten das BAföG neu aus und legen dabei einen besonderen Fokus auf eine deutliche Erhöhung der Freibeträge. Außerdem werden wir u. a. Altersgrenzen stark anheben, Studienfachwechsel erleichtern, die Förderhöchstdauer verlängern, Bedarfssätze auch vor dem Hintergrund steigender Wohnkosten anheben, einen Notfallmechanismus ergänzen und Teilzeitförderungen prüfen. Freibeträge und Bedarfssätze werden wir künftig regelmäßiger anpassen. Wir streben eine Absenkung des Darlehensanteils und eine Öffnung des zinsfreien BAföG-Volldarlehens für alle Studierenden an. Studierende aus Bedarfsgemeinschaften werden wir mit einer neuen Studienstarthilfe unterstützen. Die Beantragung und Verwaltung des BAföG werden wir schlanker, schneller und digitaler gestalten und gezielter für das BAföG werben.“

Die Ampel will also handeln. Sollte sie auch. Immerhin ist vor dem BVerfG eine Klage wegen der unzureichenden Bedarfssätze und Freibeträge anhängig. Im aktuellen Entwurf plant die Ampel allerdings eine Nullrunde beim BAföG-Bedarfssatz und der Wohnkostenpauschale. Die Bedarfssätze liegen übrigens 110 € hinter denen zurück, die als Existenzminimum für ein Leben in Deutschland beim Bürgergeld berechnet wurden. Es ist auch aktuell keine regelmäßige Anpassung der BAföG- Bedarfssätze geplant, anders zum Beispiel bei anderen Leistungen wie dem Kindergeld oder der gesetzlichen Rente, die an die Preisentwicklung angepasst werden. Die Wohnpauschale genügt bei einer klassischen Studierendenwohnung übrigens nach Daten aus 2022 nur noch bei 2 von 38 untersuchten Universitätsstädten.

Das alles ist also keine Erfüllung des Koalitionsvertrages. Und erst recht keine Anpassung an Lebensrealitäten wie rasant steigende Mieten, Lebensmittelpreise und Energiekosten. Während im Koalitionsvertrag zudem nicht vorgesehen war, den Anteil des BAföGs, der als Darlehen gestaltet ist und von den Studierenden zurückgezahlt werden muss, zu erhöhen, muss man mit Erschrecken feststellen, dass im aktuellen Entwurf eine Erhöhung des Darlehensteils um 1500€ geplant ist. Wir entfernen uns immer weiter von der Lösungsskizze.

Eine gute juristische Klausur muss jedoch nicht immer eng entlang einer Lösungsskizze geschrieben sein. So betonen Aufgabensteller:innen regelmäßig, dass bei guter Begründung auch andere Auffassungen vertretbar sind. Ich will nicht direkt in den Urteilsstil verfallen, aber: Kritik muss man auch an der Verteidigungslinie der FDP für den Entwurf führen. PStS Jens Brandenburg erklärt, dass die Studierenden, die den Höchstsatz der Förderung erhielten, zusammen mit dem Kindergeld etwa 200 Euro mehr im Monat zur Verfügung hätten als die Durchschnittsstudierenden im Monat ausgeben. Aber wer bekommt denn den Höchstsatz der Förderung? Eine genaue Einkommensgrenze gibt es da nicht. Ein Rechenbeispiel für eine 24 jährige, auswärtswohnende Studentin auf der Seite des Bildungsministeriums zeigt aber exemplarisch, dass man den Höchstsatz (wohlbemerkt nur knapp) nicht einmal erhält, wenn die Eltern „nur“ monatlich 2429,91 € verdienen (beide zusammen, netto). Da kann man solchen Studierenden wohl kaum verdenken, dass sie bei dieser angespannten Haushaltslage (haha) ein wenig Geld zur Seite legen. Man darf auch nicht vergessen, dass etwa die Hälfte der Leistungsbezieher:innen lediglich teilgefördert werden und im Schnitt 439 € pro Monat beziehen können.

Wie verhält sich das eigentlich mit anderen kritischen Bewertungen des Entwurfs? Während die Ampel-Fraktionen der CDU vorwerfen, dass diese 16 Jahre lang das BAföG vernachlässigt habe, schwingt sich die Union plötzlich zur BAföG-Retterin auf. Das ist einerseits lobenswert, dennoch kritisch zu würdigen:

Waren es nicht die beiden CDU- Bildungsministerinnen Wanka und Karliczek, die die in § 35 S. 3 BAföG vorgeschriebene (!) Berichterstattung zum BAföG an den Bundestag 2 (!!) mal ausgesetzt haben? Auch das Ziel, dafür zu sorgen, dass es mehr BAföG-Empfänger:innen gebe als zum Beginn der Legislaturperiode, hat Karliczek nie erreicht.

Sie hat lediglich 2019 in Corona-Zeiten minimal die Bedarfssätze und den Wohnzuschlag angehoben. Durch das BAföG finanzierten sich vorher wie nachher jedoch nur 12-13 % der Studierenden ihr Studium. Stattdessen ist das BAföG so bürokratisch wie nie geworden, was alleine schon Studierende von der Beantragung abgeschreckt hat. Eine Studienstarthilfe wurde damals, obwohl es die Vorschläge dazu gab, nicht umgesetzt. Das ihr auszustellende Zeugnis ist daher ebenfalls eher kritischer Natur.

Die Ampel hat übrigens bereits im ersten Jahr der Wahlperiode die Freibeträge um 20 % erhöht, um zu erreichen, dass mehr als 12-13 % der Studierenden Leistungsempfänger werden können. Gegen die Erhöhung der Freibeträge spricht sich aber zum Beispiel CSU-Abgeordneter Rupprecht aus: Er argumentiert, dass der Sohn eines Arztes keine vom Staat finanzierte Sozialleistung brauche. Eine Tatsache, der wahrscheinlich alle zustimmen werden. Rupprechts Argument schießt letztendlich aber auch etwas am Ziel vorbei: Natürlich benötigen die Kinder von Eltern mit einem hohen Einkommen wie das von Ärzten im Regelfall keine Förderung. Bei der Erhöhung von Freibeträgen geht es aber nicht darum, Kindern von vermögenden Eltern eine Förderung zuzugestehen, sondern darum, mehr Eltern aus der Mitte der Gesellschaft eine finanzielle Entlastung zu ermöglichen. So beträgt laut statistischem Bundesamt das durchschnittliche Nettomonatsgehalt von Arbeitnehmern in Deutschland ca. 2425 Euro (Brutto: 3538). Selbst bei einem Familieneinkommen in zweifacher Höhe dieser Summe, also 4850 Euro netto beträgt beim Rechenbeispiel (Einzelkind, auswärts studierend) die Anspruchssumme aktuell nur 359 Euro (Bei einem Gesamtbedarf von 923 Euro, ermittelt aus dem Regelbedarf, der beim Bürgergeld als Summe zur Lebensfinanzierung im Sinne des Existenzminimums gewährt wird und addiert mit der Wohnpauschale von 360 Euro für Studierende aus § 13 Abs. 2 BAföG). Die Eltern müssen somit noch 564 Euro pro Monat zu schießen, damit das studierende Kind über die Runden kommt.

Erhöht man hier also die Freibeträge und gesteht den Eltern bzw. dem Kind damit eine leicht höhere Fördersumme zu, finanziert man noch lange keine Söhne von Ärzten, sondern entlastet lediglich die Mitte der Gesellschaft um ein paar Hundert Euro je Familie.

Schade ist letztlich auch, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages für die BAföG- Reform 150 Millionen Euro freigegeben hat. Das Bildungsministerium möchte allerdings nur 62 Millionen Euro tatsächlich investieren. Anstatt die Mittel zur Studienfinanzierung auszunutzen, lässt man scheinbar lieber jeden dritten Studierenden und jede dritte Studierende unterhalb der Armutsgrenze und unterhalb des Grundbedarfs versauern. Genau so wird das bestimmt super mit der Zukunft der Wissenschaftler:innen, Ingenieur:innen, Anwält:innen und vielen weiteren, von denen wir in einem Land mit einem fortgeschrittenen demographischen Wandel so viele wie möglich brauchen werden.

 

Besondere Bildungslehre: Warum trifft das nun auch uns Jurist:innen?

Insbesondere brauchen wir in Zukunft jede einzelne Juristin und jeden einzelnen Juristen. Es ist kein Geheimnis, dass die Juristerei große Nachwuchsprobleme hat. Dies wird sich insbesondere dann bemerkbar machen, wenn die Babyboomer-Generation in Rente geht. Es ist absehbar, dass Staatsbedienstete und Richter:innen an allen Ecken und Enden fehlen werden, aber auch Jurist:innen in der Anwaltschaft. Seit dem Jahr 2002 ist das Durchschnittsalter der Anwält:innen in Deutschland von 43,9 auf 51,7 Jahre gestiegen. Noch stehen uns aber der Renten- und Pensionseintritt der geburtenstarken Jahrgänge bevor. In den letzten 6 Jahren ist die Anwaltschaft laut Anwaltsstatistik der BRAK bereits um 10 000 auf etwa 140.000 Anwält:innen in 2023 geschrumpft. Auch bei dieser Zahl muss man beachten, dass hierbei auch Anwälte zählen, die Doppelzulassungen haben oder solche, die in Unternehmen arbeiten, aber aus rechtlichen Gründen noch niedergelassen sind. Berücksichtigt man dies, schrumpft die Zahl laut einem Bericht von lto recht schnell deutlich unter die 100.000 Marke.
Im Entwurf muss daher auch unbedingt die Einführung des Flexibilitätssemesters beibehalten werden. Dieses Semester ermöglich eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus, ohne eine Begründung angeben zu müssen. Dabei wäre sogar eine Begründung sehr einfach: Die Regelstudienzeit für Jura liegt aktuell bei 10 Semestern. Im Durchschnitt brauchen Studienabsolventen jedoch 10,9 Semester bis zur Ablegung des Staatsexamens.

Mithin wird also den Jurastudierenden bisher genau in der Examenszeit, in der es nur noch wenige schaffen, zusätzlich in einem Nebenjob zu arbeiten, die Förderung gestrichen.

Die Rechnung ist also denkbar einfach: Gibt es mehr Studierende, die deswegen studieren können, weil sie mittels BAfÖG gefördert werden, schlägt sich das auch positiv auf die studentische Teildisziplin der Rechtswissenschaften nieder. Jeder Student und jede Studentin der Rechtswissenschaft, die/der es schafft, ist ein Gewinn für die Jurist:innen, die Mandantschaft und nicht zuletzt der Sicherung des Zugangs zum Recht und Rechtsstaatlichkeit sowie eine Entlastung der angespannten Zukunftsaussichten. Es sollte daher in unserem Interesse sein, uns auch als Personen der Jura-Szene weiter für Bildungsgerechtigkeit einzusetzen.

 

Die Benotung des Gesetzentwurfs

Bewertung: Die Haushaltsmittel sind bei der Bundesregierung knapp und natürlich stellt der Entwurf eine Verbesserung dar. Mithin ist das Minimalziel erreicht. Positiv festzuhalten bleibt das Flexibilitätssemester, die Studienstarthilfe und die geringfügige Erhöhung der Freibeträge. Der Wert von Bildung für die Zukunft der Bundesrepublik scheint den Verantwortlichen im Bildungsministerium aber ca. 88 Mio. Euro weniger wert zu sein, als es sein müsste. Wenn man nun allerdings nicht in das BAföG investieren möchte, investiert man auch nicht in die Zukunft der Jurist:innen: Mit dem Entwurf wurde das BAföG nicht an das im Rahmen des Bürgergelds errechnete Existenzminimum herangebracht. Auch die Wohnpauschale wurde nicht erhöht, obwohl sie fast überall nicht mehr zum Wohnen reicht. Die Bedarfssätze wurden trotz massiv steigender Lebenserhaltungskosten nicht angepasst. Das einzige, was erhöht wurde, ist der Darlehensanteil des BAföGs.

Um das Studium gerecht, sicher und zukunftsfähig für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu machen und ein besonders anspruchsvolles und zeitintensives Studium wie das Jurastudium attraktiv zu halten, reicht der Entwurf daher leider nicht.

Erg.: 4 Pkt., gez. Zap

 

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Julius Zapfe
Der Autor studiert Jura in Potsdam und ist Mitglied der Studierendenredaktion beim katzenkönig.
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