Alles rund um den Schwerpunkt im Jurastudium – Wie Wo Wann Wieso?

image (58)
Schwerpunkt im Jurastudium: Alles, was du darüber wissen solltest, liest du hier.
Informationen, Tipps und Vergleichstabellen rund um das Thema Schwerpunkt im Jurastudium gibt es bereits zur Genüge. Trotzdem ist der universitäre Schwerpunktbereich eine Thematik, die die Studierenden durch das gesamte Studium beschäftigt und ist deswegen ein Dauerbrenner. Wie er besonders strategisch angegangen werden kann, wozu er eigentlich gut ist und wie die Zukunft des Schwerpunkts aussehen könnte, lest ihr hier.

Der Schwerpunkt kommt für die gemeinen Jurastudierenden eher als Überraschung. Vor Antritt des Studiums weiß man zwar, dass es so etwas wie ein Staatsexamen gibt. Die vorzeitige Spezialisierung, so erscheint der Schwerpunkt zumindest, kommt dann doch recht unerwartet und regt zum ewigen Nachgrübeln an:

„Welches Rechtsgebiet soll es sein?“

„Das, was mich besonders interessiert, generierte in der Vergangenheit im Schnitt nicht die besten Noten – sollte ich es trotzdem machen?“

„Mache ich die Wahl von Professor:innen abhängig?“

 

Was ist der Jura-Schwerpunkt?

Das Angebot an Themengebieten an den juristischen Fakultäten ist meist sehr breit gefächert. Dabei stößt man auf Rechtsgebiete, mit denen man bisher im Studium noch gar keine Berührungspunkte hatte. Der Schwerpunkt wurde entwickelt, um das in der Regelstudienzeit fünf Jahre dauernde Studium zumindest teilweise im Examen unterzubringen. Die 30%, die er ausmacht, stehen der staatlichen Prüfung jedoch um einiges in Bedeutung nach. Die zunächst beruhigend wirkende Prozentzahl kann zwar im besten Fall die Note aufmotzen, sie wird jedoch nicht in allen Karrierebereichen gleichermaßen als relevant angesehen.

Im Schwerpunkt besucht man Kurse am Fachbereich, die man sich im Rahmen des Themengebietes eigens ausgewählt hat. Wählt man also beispielsweise den Schwerpunkt Steuerrecht, gehen die entsprechenden Kurse vertiefend darauf ein und auch die Schwerpunktarbeit (die man vielleicht mit der Bachelorarbeit vergleichen kann) ist meist sehr speziell darauf ausgerichtet. Während des Schwerpunktes verlässt man den bisherigen Lehrplan und geht nicht mehr zu den Veranstaltungen, die für alle Jurastudierenden Pflicht sind. Vielmehr ist es einem endlich möglich, selbst mitzubestimmen, wie man seine Stunden an der Uni und in der Bibliothek verbringen möchte.

Erstmalig im Jurastudium zählen die Noten aus dem Schwerpunkt auch für das Staatsexamen. Das Zeugnis, das nach dem Absolvieren der mündlichen Staatsprüfung ausgehändigt wird, gibt es in zwei Ausfertigungen. Die „Erste Juristische Prüfung, bestehend aus Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung“ und eine, die ausschließlich die „Staatliche Pflichtfachprüfung“ bescheinigt. Dies macht auch Sinn, da man normalerweise für den Schwerpunkt auch ein Zeugnis ausgehändigt bekommt, also alle Einzelbausteine der Ausbildung (Schwerpunkt, Staatsprüfung) sowie die Gesamtnote eine Einzelbescheinigung erhalten.

 

Aber wie wähle ich nun den richtigen Schwerpunkt aus?

… in der Wirtschaftskanzlei

Bewirbt man sich nun also post-Examen motiviert um eine Stelle als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in in der Wirtschaftskanzlei seiner Träume, sollte man sich an den Anforderungen orientieren, die die Kanzlei an ihre Neueinstellungen Auswahl stellt. Diese sind zwar nicht immer transparent bei Stellenausschreibungen aufgelistet, der allgemeine Konsens war jedoch lange, dass der staatliche Teil der wichtigere Notenfaktor ist.

Wenn man sich aber heute die Ausschreibungen auf den Webseiten der größten Wirtschaftskanzleien anschaut, sind die Voraussetzungen im Vergleich zu vor ein paar Jahren um einiges vager geworden. Während es nicht unüblich war, den Anspruch „ein oder zwei Prädikatsexamina“ zu lesen, findet sich heute oft höchstens beim Bewerberprofil der Wunsch nach „überdurchschnittlichen“ oder „sehr guten“ Leistungen, womit definitiv eine breitere Masse an Kandidat:innen angesprochen wird.

Trotz dieses Wandels kommt man um eines nicht herum: Die zugrunde gelegte Note ist immer noch zumeist die der staatlichen Prüfung.

Trotz dieser Tatsache sollte man seine Chancen nicht zu sehr an der Note messen, denn hier kann ein interessanter Schwerpunktbereich den Ausschlag geben: Ein steuerrechtlicher Schwerpunkt (der wohl in den meisten Bundesländern kein Examensstoff ist) wird in der Steuerabteilung einer Kanzlei trotz fehlendem Prädikat hoch angerechnet werden.

 

… im Unternehmen

Auch in Unternehmen kann man mit Vorkenntnissen und einem gewissen Handwerkszeug punkten, wobei man dabei oft mit spezialisierten Unternehmensjurist:innen konkurriert, die sich in Bachelor- und Masterstudiengängen bereits konkret auf ein Thema festgelegt haben. Solches Fachwissen wird im Zweifel anderen Studierenden gar nicht vermittelt, da es nicht Pflichtstoff der 1. Staatsprüfung ist – hier kann man positiv mit Sonderwissen aus seinem Schwerpunkt auffallen.

 

… an der Uni

Für diejenigen, die einen Doktortitel unter der Aufsicht ihres:ihrer Lieblingsprofessor:in anstreben, wird oft ein „Vollbefriedigend“ verlangt. Allerdings kommen gegebenenfalls Ausnahmeregelungen zum Greifen, die insbesondere bei einem „besonderen Forschungsinteresse“ die Anforderungen aufweichen. Indiziert ist ein solches vor allem bei einem „Gut“ in der Seminararbeit oder nach Absolvierung eines LLM.

Zudem gilt beim Staat grundsätzlich die Gesamtnote, das heißt die Gesamtnote aus erster Juristischer Pflichtfachprüfung und Schwerpunktbereichsprüfung. Die formalen Kriterien sind also, anders als in der freien Wirtschaft, durch die Gesamtnote erfüllt. Es sollte also einfacherer sein, „auf dem Stapel zu landen“. Hier kann der Schwerpunkt den Ausschlag geben!

Generell gilt aber, dass – unabhängig davon, ob privater oder staatlicher Arbeitgeber – sowohl das Schwerpunktthema als auch die Schwerpunktnote eine große Rolle spielen kann. Diese kann zwar im Einstellungsgespräch kleingeredet werden, es ist aber davon auszugehen, dass mindestens ein Blick auf das Zeugnis geworfen wird und vor allem der Fachbezug des Schwerpunkts für die Position der entscheidende Faktor sein kann. Vor allem für Stellen, welche die 2. Staatsprüfung gar nicht voraussetzen, sollte die fachliche Ausrichtung eine beachtliche Rolle spielen.

 

Wann sollte ich meinen Schwerpunkt machen?

Den Schwerpunkt kann man normalerweise entweder vor der 1. Staatsprüfung oder auch danach noch absolvieren. In einigen Bundesländern wird die Reihenfolge allerdings vorgegeben. Falls denn die Wahl besteht, ist das, was dafür oder dagegen spricht, individuell zu entscheiden. Für den Schwerpunkt während des Studiums spricht, dass man nach dem Examen oft ausgebrannt ist und von weiteren Prüfungen erstmal Abstand nehmen will. Zumal das Gefühl, endlich fertig zu sein, ziemlich befreiend sein kann. Selbstverständlich steht man allerdings als Jurist:in mit 1. Staatsprüfung auch fachlich besser da und kann die Spezialisierung mit etwas mehr Know-How angehen. Andererseits kann der zwischen Grundstudium und Staatsprüfung geschobene Schwerpunkt auch eine größere Lücke zwischen Grundwissen und Repetitorium bringen. Wer sich ein Jahr lang ausschließlich mit Steuerrecht befasst hat, kommt vielleicht im Rep an und versteht erstmal nur Bahnhof. Es bleibt Geschmackssache.

 

Außergewöhnliche Schwerpunktangebote

Wer sich früh im Studium bereits von der breiten Masse abheben will und vielleicht interessiert ist an sehr spezifischen Themengebieten, sollte einen etwas unkonventionelleren Schwerpunkte in Erwägung ziehen. Der Spaß dabei ist, dass man nicht nur auf dem Papier etwas „anderes“ vorzuweisen hat, sondern vor allem – im Jurastudium zugegebenermaßen selten – einen Fokus auf ein nicht im regulären Lehrplan enthaltenes Thema legen kann und seinen Horizont somit erweitert.

Außerdem will nicht jeder unbedingt eine Anwaltskarriere einschlagen – sollte man sich an anderen Karrierewegen orientieren wollen, könnte ein etwas abgefahrener Schwerpunkt das relativ gleichgeschaltete Jurastudium aufmotzen und einen am Ende sogar für den weiteren Weg inspirieren.

Diejenigen, die unbedingt einen bestimmten Schwerpunkt belegen möchten, der allerdings an der eigenen Uni nicht angeboten wird, können auch über einen Hochschulwechsel nachdenken. Aber Achtung: Manche Unis fordern spezifische Voraussetzungen, die einen Mehraufwand abverlangen können.

Wir haben in unserem Onlineartikel „Schwerpunkte des Jurastudiums im Schnellcheck“ einen Blick auf bemerkenswerte Schwerpunktangebote geworfen und euch vorgestellt.

 

Wie geht es weiter mit dem Schwerpunkt?

2020 war im Deutschen Bundestag die Rede davon, den Schwerpunkt als Bestandteil der 1. Staatsprüfung abzuschaffen. Dadurch sollte dem Bedürfnis nachgegangen werden, das Studium so zu gestalten, dass Studierende weitestgehend gleiche Chancen haben und nicht wegen einer anderen Ausgestaltung des Schwerpunktbereichs in unterschiedlichen Ländern einen Vorteil ziehen können. Dieser Vorschlag des Bundesrates konnte sich allerdings nicht durchsetzen. Dem Schwerpunkt wird vielmehr bis heute viel Bedeutung beigemessen. Auch in Zukunft ist zu erwarten: der Schwerpunkt ist here to stay. Viel eher ist eine weitere Ausweitung der gängigen Angebote zu erwarten, neben besonderen Schwerpunktbereichen beispielsweise auch die Möglichkeit des Schwerpunkts im Ausland.

 

Das Novum: Jura Schwerpunkt im Ausland

Der Auslandsschwerpunkt kann eine weitere Horizonterweiterung für Jurastudierende in Deutschland bedeuten, die sich nicht mehr zwischen einem Erasmus-Spaß-Semester und dem Hinarbeiten aufs Examen entscheiden wollen. Vorreiterinnen des Schwerpunktes im Ausland waren die HU und FU Berlin, mittlerweile werden aber an vielen deutsche Universitäten Auslandsmodelle angeboten.

 

Angebote für den Schwerpunkt im Ausland

Der Auslandsschwerpunkt, der an der deutschen Universität angerechnet wird, ist eher die Ausnahme als die Regel. Er lockt mit vielumworbenen Plätzen in den Metropolen Europas (aber auch Übersee!) und das ohne die Vorteile der Regelstudienzeit zu beeinträchtigen, indem eine Verlängerung der Freiversuchsfrist gestattet wird. Er scheint auf den ersten Blick eine attraktive Kombinationsmöglichkeit für Studierende, die es eilig haben, aber sich nichts vom Studierendenleben entgehen lassen möchten.

 

Vorurteile

Vorurteile, die bezüglich des Schwerpunkts im Ausland aufgetreten sind, beziehen sich meistens auf die Umrechnung der Noten und ob diese äquivalent zum deutschen Notensystem sind. Auf der einen Seite werden Studierende, die mit Topnoten aus dem Ausland kamen, kritisch beäugt. Auf der anderen Seite gibt es Berichte, die von harten Kursen und nicht vergleichbar hohen Ansprüchen sprechen. Denn auch an der heimischen Fakultät weiß man nie, ob man die Wahl auch nach ein paar Wochen nochmal treffen würde oder vielleicht lieber etwas anderes gemacht hätte. Je mehr Auslandsangebote es gibt, desto breiter werden die Erfahrungsberichte aufgestellt sein.

 

Herausforderungen

Natürlich können sich viele Fragen stellen, die – wenn sie unbeantwortet bleiben – Probleme bereiten können. Am besten sollte man sich unbedingt mit dem Internationalen Büro der Fakultät auseinandersetzen und den Auslandsaufenthalt gemeinsam planen.

Anders als der deutsche Staatsexamensstudiengang werden die meisten ausländischen Jurastudiengänge nämlich mit ECTS-Punkten berechnet. Das könnte mühevolles Herumrechnen bedeuten, um beispielsweise den bürokratischen Anforderungen der Meldefristverlängerung für den Freiversuch gerecht zu werden. Es kann eine Herausforderung sein, das Kursangebot der ausländischen Universität mit den Schwerpunktvoraussetzungen in Einklang zu bringen und man sollte sich darauf vorbereiten, eventuell nicht alle Kurse belegen zu können, die einen auf den ersten Blick ansprechen. Mit Hilfe der Fakultät sollte es jedoch zu schaffen sein, am Ende glücklich mit dem Curriculum zu sein und bösen Überraschungen vorzubeugen – beispielsweise ist es eine Challenge, gerade an seiner Wunschuni angekommen zu sein und erst einmal an der fremden Fakultät Jagd auf eine:n Betreuer:in für die Abschlussarbeit zu machen.

 

Chancen

Nicht zu unterschätzen ist der große Mehrwert, den man aus dieser Erfahrung zweifelsfrei zieht. Man hat die Chance, ein fremdes Rechtssystem kennenzulernen, dabei vielleicht sogar eine Fremdsprache besser zu lernen und vor allem wichtige Skills mitzunehmen, die einem im späteren (Arbeits)leben sicherlich zugutekommen werden. Dazu kommt das Knüpfen internationaler Kontakte sowohl im professionellen Sinne als auch auf ganz privater Ebene. Auch schadet es nicht, auf Professor:innen zu treffen, die einem vielleicht später ein Referenzschreiben mitgeben und somit den Weg freimachen für eine aussagekräftige LL.M.-Bewerbung.

Mehr zum Schwerpunkt im Ausland gibt es auch zu lesen in unserem katzenkönig Artikel "Deutsches Examen im Ausland – Das Schwerpunktsstudium an der Gast-Uni".

Wir halten also fest: Der Schwerpunkt verdient es, als Bestandteil des 1. Staatsexamens ernstgenommen zu werden. Es gibt keine Garantie für eine zweistellige Schwerpunktnote, aber Fakt ist, dass diese oft einfacher zu erreichen ist als ein Prädikat in der Staatsprüfung. Wenn es denn überhaupt um die Note geht. Der Schwerpunkt kann – basierend auf persönlichen Zielen – eine Erleichterung und eine Chance sein.

Anzeige

Anzeige

Fragen?

Habt ihr Erfahrungen oder Tipps, die das Jurastudium bereichern? Schreibt uns an: magazin-jurfuture@anwaltverein.de oder bei Instagram.

Entdecke unsere Top-Themen aus anderen Kategorien

Entdecke alle Kategorien

lernen&lücken

Die Kategorie bündelt Beiträge zum Thema Ausbildung. 

kanz&lei

Im Fokus: die vielfältige Praxis als Rechtsanwält:in und wie der Berufseinstieg so läuft.

lifehacks - Die Kategorie bündelt Beiträge, die dir für deinen persönlichen Weg Denkanstöße geben können.

lifehacks

Die Kategorie bündelt Beiträge, die dir für deinen persönlichen Weg Denkanstöße geben können.

verfassungscheck

Die Kategorie bündelt Beiträge zur Verfassung des juristischen Kosmos.

Belkis Werner