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Rebecca Richter, eine der beiden Gründerinnen von Dunkel Richter, bringt es klar auf den Punkt:
„Ja, wir betrachten unsere Kanzlei definitiv als feministische Kanzlei. Diese Bezeichnung spiegelt sich in verschiedenen Aspekten unserer Arbeit wider. Wir legen großen Wert auf feministisches Netzwerken und gegenseitige Unterstützung“.
Das zeigt sich unter anderem in ihrem Engagement für queerfeministische politische Ziele oder der rechtlichen Unterstützung von Transpersonen in Misgendering-Verfahren.
Auch über Social Media und die #me-too-Bewegung setzen sich die Anwält:innen von Dunkel Richter für die Belange von Betroffenen ein, z. B. auf ihrem Instagram-Profil.
Leonie Thum beschreibt ihren Ansatz so: „Ich selbst bin sicherlich Feministin und das prägt meine Arbeit, aber der Fokus meiner Kanzlei liegt darauf, allen Menschen eine Dienstleistung anzubieten, die sich in traditionellen juristischen Strukturen nicht wohl und aufgehoben fühlen.“ Sie vertritt als Fachanwältin neben den klassischen arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen seit Jahren Mandant:innen in Fällen von Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Insbesondere rassistisch motivierte Mikroaggressionen und das Misgendern von trans* und nicht-binären Personen führt im Arbeitsleben häufig zu untragbaren Situationen, die rechtswidrig sind und Entschädigungsansprüche auslösen können.
Kanzleien wie Dunkel Richter und Thum behandeln sensible Themen und beraten marginalisierte Gruppen, die Schutz bedürfen. Kanzleien wie diese sollen daher einen Safe Space für Betroffene darstellen, sodass die Anwältinnen auch bei der Auswahl ihrer Mandate insgesamt sensibel sein müssen – auch wenn beide Kanzleien sich als unabhängige Organe der Rechtspflege verstehen.
Leonie Thum als Arbeitsrechtlerin kennt diesen Konflikt: „Das Arbeitsrecht ist naturgemäß parteiisch und das ist auch gut so. Deshalb vertrete ich beispielsweise grundsätzlich keine Arbeitgeber und halte es aus Erfahrung für eine große Herausforderung beide Seiten gleichermaßen effektiv zu vertreten.“ Auf der anderen Seite habe sie schon immer auch Männer vertreten und werde dies auch immer tun. Es gäbe so viele Personen, die stärker diskriminiert werden als weiße Frauen. „Ich sehe keinen Grund, beim Geschlecht die Grenze zu ziehen.“ Ganz ähnlich halten es Dunkel Richter:
„Unsere Fokusgruppe sind Frauen und marginalisierte Menschen. Jedoch vertreten wir als feministische Kanzlei auch Männer. Und diese fühlen sich nicht ausgeschlossen, sondern befürworten unseren Fokus.“
Für eine gerechtere Zukunft Dass Feminismus in der juristischen Praxis immer noch eine relevante Rolle spielt, bestätigt Leonie Thum: „Negative Erfahrungen im Beruf sind oft sehr subtil und haben häufig wenig mit der eigenen Person zu tun. Dennoch lässt sich, wenn man sich mit genug Kolleg:innen unterhält, durchaus feststellen, dass Rechtsanwältinnen häufig mehr abverlangt wird, ihnen häufiger der Mund verboten oder sie zu Gunsten eines Mannes unterbrochen werden. Es wird weitaus mehr Tone-Policing gegenüber Frauen betrieben“, erzählt Leonie Thum. Weiter erklärt sie:
„Bei weitem am häufigsten und schwersten von Diskriminierung betroffen sind am Arbeitsplatz wie auch ansonsten in unserer Gesellschaft Trans*und nicht-binäre Menschen. Und auch struktureller Rassismus ist weiterhin Alltag.“
Auch Rebecca Richter stellt fest: „Der Beruf bleibt weiterhin männerdominiert.“ Zum aktuellen Zeitpunkt habe sich der Frauenanteil in der Anwaltschaft zwar erhöht, liege aber dennoch bei nur 36,67 Prozent. Die Anzahl der Anwältinnen steige langsamer als gewünscht. „Besonders frustrierend ist die Tatsache, dass Männer die Partnerebene in den Kanz- leien weiterhin dominieren. Wir waren nicht zuletzt dadurch motiviert, diesen Trend durch unsere eigene Kanzlei und Selbstständigkeit zu ändern“.
Dunkel Richter verfolgen ihre queer- feministischen Leitziele vor allem im Medienrecht: „Besonders im Bereich Presse-, Äußerungsrecht und Antidiskriminierung sind wir aktiv.“ Personen, die nicht mehr schweigen wollen und Straftaten, der Öffentlichkeit bekannt machen wollen, unter- stützt die Kanzlei bei der Umsetzung und vertritt deren juristische Interessen. „Wir setzen uns ebenfalls für die juristische Unterstützung von jungen FLINTA* in der Film- und Medienbranche ein, um ihre Interessen und Rechte vor den Konzernen und großen Produktionen zu schützen.“
Doch trotz aller Herausforderungen gibt es auch Lichtblicke und Ermutigungen. Richter:
„Mein Rat an junge Juristinnen wäre: einfach machen. Erfahrung ist wichtig, aber nicht die einzige Grundlage für den Erfolg.“
Schließlich befinde sich das Rechtssystem im Wandel, und auch ohne jahrzehntelange Erfahrung könne man einen Unterschied machen. „Zweifelt nicht an eurem Wissen und euren Fähigkeiten. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass auch ältere Kolleginnen und Kollegen immer noch dazu lernen“, so Rebecca Richter.
Und Leonie Thum ist sich sicher:
„Ihr könnt absolut alles, was männliche Kollegen können“.
Man solle sich nichts anderes erzählen lassen. „Berufserfahrung und ein Fachanwaltstitel können enorm helfen. Doch viel zu viele FLINTA* in juristischen Berufen glauben merkwürdigerweise selbst, dass die männlichen Kollegen es irgendwie besser könnten. An sich selbst zu glauben, ist aber gerade in diesem Beruf, in dem hauptsächlich andere Menschen überzeugt werden müssen, der Schlüssel zum Erfolg. Wenn man selbst nicht an sich glaubt, wie sollen das andere tun? Dazu gehört es auch manchmal, Verhaltensweisen an den Tag zu legen, die für Frauen als unschicklich gesehen werden, aber wir machen diesen Job ja nicht, um gesellschaftliche Ansprüche an das „schwache Geschlecht“ zu erfüllen, sondern ,um das beste Ergebnis für unsere Mandantschaft zu erreichen.“
Kanzleien wie Dunkel Richter und Thum zeigen, wie überfällig eine Verän- derung des Status Quo der Rechtswissenschaft ist. Ihr Einsatz für soziale Gerechtigkeit wird dazu beitragen, dass die Stimmen der marginalisierten Gruppen im juristischen Bereich immer mehr gehört werden. Es ist ein Aufruf an alle, an ihr eigenes Potenzial zu glauben und sich für eine inklusivere und gerechtere Rechtskultur einzusetzen.
Das Akronym FLINTA* steht für Frauen, Lesben, intersexuelle, nicht-binäre, trans und agender Personen. Damit sind also Personen gemeint, die in einer patriarchalischen Gesellschaft strukturell benachteiligt sind und diskriminiert werden.
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