Examen in Etappen – Abschichten im juristischen Staatsexamen

Aktenstapel: Abschichten im juristischen Staatsexamen
Du willst dem Stress der vielen Examensklausuren entkommen? Hast du schon einmal vom Abschichten gehört?
Für viele Jurastudierende klingt es fast wie ein Traum: die schriftlichen Examensklausuren nicht am Stück schreiben zu müssen, sondern auf mehrere Termine zu verteilen – ein Konzept, das unter dem Begriff Abschichten bekannt ist. Was hat es damit auf sich? Wo ist das möglich? Und ist solch ein Examen mit einem „normalen“ Staatsexamen vergleichbar? Emilie hat 2024 bei ihrem 1. Staatsexamen abgeschichtet und teilt ihre Erfahrungen mit der JurFuture-Redaktion.

Emilie ist 23 Jahre alt, studiert Jura und befindet sich derzeit in ihrem Schwerpunkt.

Die Realität des Abschichtens sieht recht nüchtern aus: Nur wenige Bundesländer erlauben diese Flexibilität. In Nordrhein-Westfalen, einst eines der „abschichtungsfreundlichsten“ Bundesländer, ist die Möglichkeit für Neuanmeldungen seit Februar 2025 gestrichen. Wer früh genug angemeldet war, kann noch profitieren – alle anderen müssen die Klausuren wieder wie gewohnt am Stück absolvieren.

Ganz anders sieht es in Niedersachsen aus: Dort bleibt das Abschichten weiterhin möglich, allerdings meist auf zwei Blöcke begrenzt. Während also Studierende in Niedersachsen noch etwas Spielraum haben, müssen ihre Kommiliton*innen in anderen Bundesländern die volle Examenswoche am Stück durchhalten.

Dieses Spannungsfeld zwischen individueller Planung, Fairness und den starren Vorgaben der Prüfungsordnungen wirft die Frage auf: Macht Abschichten das Examen tatsächlich leichter – oder ist es nur ein Mythos, der in Social-Media-Diskussionen heiß diskutiert wird?

Unser Interview zeigt, wie solche Erfahrungen konkret aussehen: Emilie hat ihr Examen im Winter 2024 in NRW geschrieben – noch zu einer Zeit, als Abschichten möglich war. Wie sie dabei vorging, welches strukturelle Konzept sie wählte und ob sie ihre Entscheidung weiterempfehlen würde, erzählt sie der JurFuture-Redaktion.

In welchem Bundesland hast du dein 1. Staatsexamen geschrieben?

Ich habe meinen staatlichen Teil des ersten Examens in NRW gemacht. Ich habe mich damals allerdings dazu entschieden, das Examen vor dem Schwerpunkt zu absolvieren.

Wie genau bist du beim Abschichten vorgegangen? Es gibt ja verschiedene Möglichkeiten, das zu gestalten. Hast du die Prüfungen auf alle drei Rechtsgebiete verteilt oder dich anders organisiert? Und wie flexibel warst du dabei?

Man hätte das in NRW grundsätzlich auf alle drei Rechtsgebiete aufteilen können und dabei auch die Reihenfolge frei wählen können. Auch was die zeitlichen Abstände angeht, war man relativ flexibel.

Ich habe es damals so gemacht, dass ich zuerst Zivilrecht geschrieben habe und dann etwa zwei Monate später die übrigen Klausuren im Strafrecht und im öffentlichen Recht.

Aus welchen Gründen hast du dich für das Abschichten entschieden?

Das war für mich eine ziemlich schwierige Entscheidung. Ich habe wirklich lange darüber nachgedacht und mit vielen Leuten aus höheren Semestern gesprochen – sowohl mit denen, die abgeschichtet haben, als auch mit denen, die es nicht gemacht haben. Ich habe viele Erfahrungsberichte gesammelt, abgewogen und immer wieder für mich durchgespielt.

Letztlich habe ich mich unter anderem dafür entschieden, weil ich dachte, dass es für mich vielleicht ein bisschen Druck rausnehmen könnte. Allerdings zeigt schon der relativ kurze Zeitraum zwischen meinen Klausuren, dass es mir nicht primär darum ging, mich komplett isoliert auf einzelne Rechtsgebiete vorzubereiten.

Ich hatte ohnehin das Gefühl, dass es hier keine eindeutig richtige oder falsche Entscheidung gibt, weil der Erfolg im Examen von so vielen Faktoren abhängt. Letztlich habe ich mich dann auch ein Stück weit aus persönlichen Gründen fürs Abschichten entschieden.

Unglücklicherweise kam dann aber etwas dazwischen: das sogenannte „Toilettenexamen“ in Bielefeld. Die Klausur konnte aufgrund eines Problems mit den Sanitäranlagen – ich meine, die Rohre waren verstopft – nicht wie geplant stattfinden. Die erste Zivilrechtsklausur wurde daraufhin verschoben, sodass sich der Zeitraum für die zivilrechtlichen Klausuren doch etwas verlängert hat. Das war natürlich ziemlich ungünstig.

Du meintest ja, dass dir das Abschichten ein Stück weit den Druck genommen hat. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass es – gerade, wenn man das über einen längeren Zeitraum verteilt – eher das Gegenteil bewirkt. Also dass man die ganze Zeit in so einem unterschwelligen Stress bleibt, weil man weiß, man ist noch nicht fertig.  Wie bist du damit umgegangen? Hattest du zwischendurch auch das Gefühl, dass dich das eher dauerhaft belastet hat?

Das war tatsächlich auch eine Sorge, die ich vor dem Abschichten hatte. Ich dachte mir: Wenn ich einen Teil schon hinter mir habe, kann ich mich nicht einfach komplett entspannen wie nach dem gesamten Examen, sondern muss ja weiterlernen beziehungsweise wieder einsteigen.

Dadurch, dass der Abstand bei mir aber nur zwei Monate betrug – was wirklich ein sehr kurzer Zeitraum ist, viel kürzer geht es eigentlich kaum –, hatte ich nicht das Gefühl, mich in einer besonders langen oder belastenden Klausurenphase zu befinden. Man hätte theoretisch noch einen Monat früher schreiben können, aber auch so waren zwei Monate für mich gut überschaubar.

Ich habe das inzwischen bei einigen Freundinnen und Freunden anders erlebt, die das Abschichten über einen deutlich längeren Zeitraum – teilweise fast ein Jahr – strecken. Die berichten schon davon, dass sie sich über lange Zeit in einer Art Daueranspannung befinden. Außerdem fällt es ihnen teilweise schwer, wieder in ein Rechtsgebiet hineinzufinden, mit dem sie zwischenzeitlich länger nichts zu tun hatten.

Haben das viele deiner Kommilitoninnen und Kommilitonen so gemacht?

Ich würde sagen, es war ungefähr fifty-fifty verteilt. Durch die Neuregelung haben sich allerdings mehr Studierende frühzeitig angemeldet, um noch unter die alte Regelung zu fallen. Einige haben sich gezielt nur für das Strafrecht angemeldet, um sich so den Zugang zur alten Regelung zu sichern und die übrigen Klausuren nach hinten verschieben zu können.

Man hört ja gelegentlich die Kritik, dass das Abschichten im Vergleich zum „klassischen“ Examen weniger wert sei oder einen unfairen Vorteil biete, weil man sich die Prüfungen flexibler einteilen kann. Wie stehst du dazu? Hast du solche Stimmen auch schon wahrgenommen – und wie gehst du damit um?

Ja, gehört habe ich das auf jeden Fall – allerdings eher selten von Personen aus meinem direkten Umfeld, sondern vielmehr im Social-Media-Bereich, wo diese Kritik durchaus häufiger geäußert wird. Einerseits kann ich den Einwand nachvollziehen: Wer alle Klausuren hintereinander schreiben musste, empfindet es möglicherweise als unfair, wenn andere sich mehr Zeit lassen können.

Wenn man aber ehrlich ist, liegt die eigentliche Schwierigkeit des Examens meiner Ansicht nach nicht darin, die Klausuren innerhalb von zwei Wochen zu schreiben oder den gesamten Stoff auf einmal abrufen zu müssen, sondern im Stoff selbst.

Vor diesem Hintergrund würde ich nicht sagen, dass das Abschichten einen enormen Vorteil darstellt. Es kann sicherlich ein Vorteil sein – genauso gut aber auch ein Nachteil. Letztlich hängt das stark von den individuellen Umständen und der eigenen Arbeitsweise ab.

Ohnehin ist das Examen nur sehr eingeschränkt vergleichbar. Das Abschichten ist dabei nur ein weiterer Faktor unter vielen: Unterschiedliche Korrektorinnen und Korrektoren, verschiedene Vorgaben in den Bundesländern oder auch unterschiedliche Rahmenbedingungen spielen ebenfalls eine Rolle. Insofern wird die Vergleichbarkeit dadurch zwar nicht unbedingt besser, aber sie ist auch unabhängig davon schon begrenzt.

Deshalb finde ich es nicht überzeugend, dem abgeschichteten Examen pauschal einen geringeren Wert zuzuschreiben. Am Ende bearbeiten alle die gleichen Klausuren und lernen denselben Stoff – nur eben in einer anderen zeitlichen Verteilung.

Würdest du es vor diesem Hintergrund sinnvoll finden, wenn es eine einheitliche bundesweite Regelung gäbe?

Ja, auf jeden Fall. Grundsätzlich fände ich einheitlichere Regelungen sehr sinnvoll – und zwar nicht nur beim Abschichten, sondern auch in anderen Bereichen. Inwiefern sich das tatsächlich umsetzen lässt, ist natürlich eine andere Frage, aber wünschenswert wäre es allemal.

Ich halte das Abschichten grundsätzlich für eine sinnvolle Option, die man Studierenden anbieten kann. Deshalb würde ich es persönlich begrüßen, wenn diese Möglichkeit bundesweit einheitlich bestünde.

Angenommen, das Abschichten wäre in NRW weiterhin möglich und du würdest noch einmal Jura studieren: Würdest du dich wieder so entscheiden und das Examen erneut abschichten?

Also grundsätzlich würde ich sagen: So, wie ich es gemacht habe, kann ich es schon weiterempfehlen.

Wovon ich abraten würde, ist ein sehr langes Abschichten. Ich habe den Eindruck, dass das mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringt – vor allem, weil man dann lange aus einem Rechtsgebiet raus ist und sich die gesamte Druckphase unnötig in die Länge zieht. Das wäre persönlich nichts für mich und deshalb habe ich mich auch bewusst dagegen entschieden.

Ein kürzeres Abschichten hingegen – etwa, um nicht alle Klausuren auf einmal schreiben zu müssen oder sich zwischendurch etwas zu entlasten – kann ich durchaus empfehlen. Trotzdem würde ich nicht sagen, dass es die eine richtige Entscheidung für alle ist. Es kann gut funktionieren, muss es aber nicht.

Bereut habe ich meine Entscheidung jedenfalls überhaupt nicht.

Alles klar. Vielen Dank für das Interview!

Das Interview für die JurFuture-Redaktion führte Greta Brenzel.

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