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Emilie ist 23 Jahre alt, studiert Jura und befindet sich derzeit in ihrem Schwerpunkt.
Die Realität des Abschichtens sieht recht nüchtern aus: Nur wenige Bundesländer erlauben diese Flexibilität. In Nordrhein-Westfalen, einst eines der „abschichtungsfreundlichsten“ Bundesländer, ist die Möglichkeit für Neuanmeldungen seit Februar 2025 gestrichen. Wer früh genug angemeldet war, kann noch profitieren – alle anderen müssen die Klausuren wieder wie gewohnt am Stück absolvieren.
Ganz anders sieht es in Niedersachsen aus: Dort bleibt das Abschichten weiterhin möglich, allerdings meist auf zwei Blöcke begrenzt. Während also Studierende in Niedersachsen noch etwas Spielraum haben, müssen ihre Kommiliton*innen in anderen Bundesländern die volle Examenswoche am Stück durchhalten.
Dieses Spannungsfeld zwischen individueller Planung, Fairness und den starren Vorgaben der Prüfungsordnungen wirft die Frage auf: Macht Abschichten das Examen tatsächlich leichter – oder ist es nur ein Mythos, der in Social-Media-Diskussionen heiß diskutiert wird?
Unser Interview zeigt, wie solche Erfahrungen konkret aussehen: Emilie hat ihr Examen im Winter 2024 in NRW geschrieben – noch zu einer Zeit, als Abschichten möglich war. Wie sie dabei vorging, welches strukturelle Konzept sie wählte und ob sie ihre Entscheidung weiterempfehlen würde, erzählt sie der JurFuture-Redaktion.
Ich habe meinen staatlichen Teil des ersten Examens in NRW gemacht. Ich habe mich damals allerdings dazu entschieden, das Examen vor dem Schwerpunkt zu absolvieren.
Man hätte das in NRW grundsätzlich auf alle drei Rechtsgebiete aufteilen können und dabei auch die Reihenfolge frei wählen können. Auch was die zeitlichen Abstände angeht, war man relativ flexibel.
Ich habe es damals so gemacht, dass ich zuerst Zivilrecht geschrieben habe und dann etwa zwei Monate später die übrigen Klausuren im Strafrecht und im öffentlichen Recht.
Das war für mich eine ziemlich schwierige Entscheidung. Ich habe wirklich lange darüber nachgedacht und mit vielen Leuten aus höheren Semestern gesprochen – sowohl mit denen, die abgeschichtet haben, als auch mit denen, die es nicht gemacht haben. Ich habe viele Erfahrungsberichte gesammelt, abgewogen und immer wieder für mich durchgespielt.
Letztlich habe ich mich unter anderem dafür entschieden, weil ich dachte, dass es für mich vielleicht ein bisschen Druck rausnehmen könnte. Allerdings zeigt schon der relativ kurze Zeitraum zwischen meinen Klausuren, dass es mir nicht primär darum ging, mich komplett isoliert auf einzelne Rechtsgebiete vorzubereiten.
Ich hatte ohnehin das Gefühl, dass es hier keine eindeutig richtige oder falsche Entscheidung gibt, weil der Erfolg im Examen von so vielen Faktoren abhängt. Letztlich habe ich mich dann auch ein Stück weit aus persönlichen Gründen fürs Abschichten entschieden.
Unglücklicherweise kam dann aber etwas dazwischen: das sogenannte „Toilettenexamen“ in Bielefeld. Die Klausur konnte aufgrund eines Problems mit den Sanitäranlagen – ich meine, die Rohre waren verstopft – nicht wie geplant stattfinden. Die erste Zivilrechtsklausur wurde daraufhin verschoben, sodass sich der Zeitraum für die zivilrechtlichen Klausuren doch etwas verlängert hat. Das war natürlich ziemlich ungünstig.
Das war tatsächlich auch eine Sorge, die ich vor dem Abschichten hatte. Ich dachte mir: Wenn ich einen Teil schon hinter mir habe, kann ich mich nicht einfach komplett entspannen wie nach dem gesamten Examen, sondern muss ja weiterlernen beziehungsweise wieder einsteigen.
Dadurch, dass der Abstand bei mir aber nur zwei Monate betrug – was wirklich ein sehr kurzer Zeitraum ist, viel kürzer geht es eigentlich kaum –, hatte ich nicht das Gefühl, mich in einer besonders langen oder belastenden Klausurenphase zu befinden. Man hätte theoretisch noch einen Monat früher schreiben können, aber auch so waren zwei Monate für mich gut überschaubar.
Ich habe das inzwischen bei einigen Freundinnen und Freunden anders erlebt, die das Abschichten über einen deutlich längeren Zeitraum – teilweise fast ein Jahr – strecken. Die berichten schon davon, dass sie sich über lange Zeit in einer Art Daueranspannung befinden. Außerdem fällt es ihnen teilweise schwer, wieder in ein Rechtsgebiet hineinzufinden, mit dem sie zwischenzeitlich länger nichts zu tun hatten.
Ich würde sagen, es war ungefähr fifty-fifty verteilt. Durch die Neuregelung haben sich allerdings mehr Studierende frühzeitig angemeldet, um noch unter die alte Regelung zu fallen. Einige haben sich gezielt nur für das Strafrecht angemeldet, um sich so den Zugang zur alten Regelung zu sichern und die übrigen Klausuren nach hinten verschieben zu können.
Ja, gehört habe ich das auf jeden Fall – allerdings eher selten von Personen aus meinem direkten Umfeld, sondern vielmehr im Social-Media-Bereich, wo diese Kritik durchaus häufiger geäußert wird. Einerseits kann ich den Einwand nachvollziehen: Wer alle Klausuren hintereinander schreiben musste, empfindet es möglicherweise als unfair, wenn andere sich mehr Zeit lassen können.
Vor diesem Hintergrund würde ich nicht sagen, dass das Abschichten einen enormen Vorteil darstellt. Es kann sicherlich ein Vorteil sein – genauso gut aber auch ein Nachteil. Letztlich hängt das stark von den individuellen Umständen und der eigenen Arbeitsweise ab.
Ohnehin ist das Examen nur sehr eingeschränkt vergleichbar. Das Abschichten ist dabei nur ein weiterer Faktor unter vielen: Unterschiedliche Korrektorinnen und Korrektoren, verschiedene Vorgaben in den Bundesländern oder auch unterschiedliche Rahmenbedingungen spielen ebenfalls eine Rolle. Insofern wird die Vergleichbarkeit dadurch zwar nicht unbedingt besser, aber sie ist auch unabhängig davon schon begrenzt.
Deshalb finde ich es nicht überzeugend, dem abgeschichteten Examen pauschal einen geringeren Wert zuzuschreiben. Am Ende bearbeiten alle die gleichen Klausuren und lernen denselben Stoff – nur eben in einer anderen zeitlichen Verteilung.
Ja, auf jeden Fall. Grundsätzlich fände ich einheitlichere Regelungen sehr sinnvoll – und zwar nicht nur beim Abschichten, sondern auch in anderen Bereichen. Inwiefern sich das tatsächlich umsetzen lässt, ist natürlich eine andere Frage, aber wünschenswert wäre es allemal.
Ich halte das Abschichten grundsätzlich für eine sinnvolle Option, die man Studierenden anbieten kann. Deshalb würde ich es persönlich begrüßen, wenn diese Möglichkeit bundesweit einheitlich bestünde.
Also grundsätzlich würde ich sagen: So, wie ich es gemacht habe, kann ich es schon weiterempfehlen.
Wovon ich abraten würde, ist ein sehr langes Abschichten. Ich habe den Eindruck, dass das mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringt – vor allem, weil man dann lange aus einem Rechtsgebiet raus ist und sich die gesamte Druckphase unnötig in die Länge zieht. Das wäre persönlich nichts für mich und deshalb habe ich mich auch bewusst dagegen entschieden.
Ein kürzeres Abschichten hingegen – etwa, um nicht alle Klausuren auf einmal schreiben zu müssen oder sich zwischendurch etwas zu entlasten – kann ich durchaus empfehlen. Trotzdem würde ich nicht sagen, dass es die eine richtige Entscheidung für alle ist. Es kann gut funktionieren, muss es aber nicht.
Bereut habe ich meine Entscheidung jedenfalls überhaupt nicht.
Das Interview für die JurFuture-Redaktion führte Greta Brenzel.
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