7 Fragen, die man sich nicht traut, im Jurastudium zu stellen

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Was ist eigentlich dieses Examen? ... Diese 7 Fragen trauen sich Jurastudent:innen im ersten Semester nicht zu fragen.
„Das Wichtigste ist, dass man nicht aufhört zu fragen“, das hat schon Einstein gesagt. Gilt dieses Mantra für jeden – außer Jurastudierende? Der Studiengang scheint manchmal so, als böte er keinen Raum für das Zugeben von Schwächen oder Wissenslücken. Die knallharte Fassade eines jeden insgeheim unsicheren Erstsemestlers oder eines abgebrühten, aber höchst überforderten Ablegers der Zwischenprüfung trügt. Die Welt scheint eingeteilt in allwissende Jurist:innen und juristische Laien und wer nicht auf alles eine Antwort parat hat, hat im Studium nichts verloren. Falsch! Vielleicht sollten wir uns öfter trauen, den Mund aufzumachen und unsere Defizite zu offenbaren. Wir könnten davon womöglich sogar profitieren.

1. Was ist eigentlich dieses „Examen“?

Diese Frage hat sich sicher jeder schon einmal gestellt und sie ist demnach keine Überraschung. Für einige ist sie aber die Essenz von allem, da sie nämlich den ultimativen Höhepunkt des Studiums darstellt, dem wir uns (in der Regel) alle irgendwann stellen werden.

Ob man Eltern, Geschwister oder Nachbarn hat, die einem davon berichtet haben oder nicht – wie es dann tatsächlich aussieht und abläuft scheint unvorstellbar. Bis man dann nach ca. 5 Jahren selbst in der Prüfungshalle sitzt und den Sachverhalt umdreht. Die Frage nach dem (zunächst 1.) Examen ist vielleicht so schwer zu beantworten und scheint daher so plump, weil sie viel zu generell angegangen wird.

Klar, das Examen besteht aus Schwerpunkt, schriftlicher Prüfung und mündlicher Prüfung. Das kann man auf der Uni Webseite problemlos nachlesen und sicherlich geht diese Info an den wenigsten vorbei. Wie aber die Klausuren tatsächlich aussehen, wer einem in der mündlichen Prüfung dann gegenübersitzt und wo das ganze abgehalten wird, wird meistens vorab nie zur Sprache gebracht. Visualisierung kann aber etwas Schönes sein, auch wenn es einem erst einmal banal scheint.

Selbstverständlich ist es von Prüfungsamt zu Prüfungsamt anders, aber vorstellen kann man sich das Ganze vielleicht so: Das schriftliche Examen findet entweder in einem Raum oder sogar in einer riesigen Halle statt, in welcher Hunderte von Examenskandidat:innen sitzen und darauf warten, das ausgeteilte Blatt umdrehen zu dürfen. Viele kommen mit Trolleys oder riesigen Backpackerrucksäcken, weil die Gesetze ja alle mitgeschleppt werden müssen. Die Stimmung ist natürlich angespannt, aber lockert sich nach ein paar Tagen auf. Denn das 1. Examen besteht je nach Bundesland aus zwischen 5 und 8 jeweils 5-stündigen Klausuren, die meist innerhalb von ca. zwei Wochen geschrieben werden müssen. Der anfängliche Schock ist schnell abgeklungen und der ganze Ablauf wird zur Routine: Einchecken, Hinsetzen, Warten, Schreiben. Viele berichten, während des Examens in ihrer eigenen Blase zu bleiben und gar nicht allzu viel von außen mitzubekommen. Man sieht Jurist:innen, die genüsslich eine Brezel verspeisen und wieder andere, die verträumt aus dem Fenster schauen. Dann schüchtert einen auch das zahlreiche Personal nicht mehr ein, welches durch die Reihen schlendert und eventuell durch das ein oder andere Gesetz blättert.

 

2. Was kann ich eigentlich mit Jura machen?

Zwar haben die meisten Jurastudierenden mindestens einmal im Leben einen Eignungstest durchlaufen – entweder in der Schule oder vielleicht online, um der Planlosigkeit während der Studienwahl Herr:in zu werden. Das heißt aber noch lange nicht, dass man sich aller Optionen bewusst ist, die das Studium zu bieten hat.

Außer des klassischen Anwaltsberufes gibt es zahlreiche andere Berufsfelder, in denen man sich als Jurist:in verwirklichen kann.

Es kann jedoch sehr wichtig sein, sich früh seiner Möglichkeiten bewusst zu werden und das Studium entsprechend zu gestalten. Zwar muss niemand von Anfang an einen perfekten Karriereplan darlegen, es hilft aber, Entscheidungen zum Beispiel bezüglich eines Auslandssemesters, des Schwerpunktfachs und der studienbegleitenden Praktika mit dem Hintergrundwissen zu treffen, worauf man sich eigentlich gerade vorbereiten will. Denn die Ausbildung, die man im Jurastudium durchläuft, sollte eine ganz persönliche sein, an der man basteln und sich ausprobieren kann. Die noch so belanglos scheinenden Entscheidungen können große Auswirkungen auf die persönliche Entwicklung sowie die Entwicklung von Fachinteresse haben. Ein anregendes Gespräch mit Kursleiter:innen während des Fremdsprachenkompetenz-Kurses an der Uni inspiriert dich vielleicht für ein Praktikum und dieses Praktikum führt vielleicht irgendwann einmal zu einem Job. Nicht immer wird einem das nahegelegt – zumal meistens davon gesprochen wird, dass die Note das Wichtigste ist. Aber was bringt es schon, nach dem Studium die angestrebte Note zu haben, aber überhaupt nicht zu wissen, was man damit tun möchte? Dein Studium, deine Möglichkeiten.

Wir haben für Euch bereits recherchiert und sowohl die gängigsten Berufe für Jurist:innen, aber auch exotischere Karrierewege herausgesucht und näher betrachtet (klassischen Berufe und ungewöhnliche Berufe).

Wie gesagt – es besteht kein Grund, sich früh zu stressen, weil man es einfach noch nicht weiß. Aber vielleicht kann man sich inspirieren lassen und sieht die weite Welt der Möglichkeiten der persönlichen Juralaufbahn.

 

3. Worauf bereitet mich das Studium vor?

Mal von den Karrieremöglichkeiten abgesehen – worauf ist das Jurastudium eigentlich ausgelegt? Ein verbreiteter Irrtum ist, dass das Jurastudium auf den Anwaltsberuf ausgerichtet ist. In Wahrheit sehen die Juristenausbildungsgesetze unser Studium als Vorbereitung für den Richterberuf. Dies kann der Tatsache entnommen werden, dass wir nach erfolgreichen zwei Staatsexamina die „Befähigung zum Richteramt“ erlangen, sprich: Volljurist:innen sind.

Es ist also keine dumme Frage, darüber nachzudenken, was man da eigentlich tagein tagaus zu Papier bringt. Nicht alle Studierenden werden die Richterzulassung erhalten, aber alle werden im Studium darauf vorbereitet. Spätestens im Referendariat macht sich dies bemerkbar, wenn man das erste Urteil schreiben muss.

Volljurist:in zu sein bedeutet, das 1. und 2. Staatsexamen abgeschlossen zu haben. Dies ist also ein Synonym für Personen, die Richter:innen werden können. Nur wenn man also alle Bausteine in der Tasche hat, um in Deutschland auf der Richterbank zu sitzen, hat man seine juristische Ausbildung vollständig beendet.

In anderen Jurisdiktionen kommt die Möglichkeit, Anwältin oder Anwalt zu werden, bereits vor dem Richteramt. Man müsste dann einige Jahre als Rechtsanwält:in praktiziert haben, um als Richter:in in Frage zu kommen. In Deutschland ist durch das zweijährige Referendariat und das 2. Staatsexamen sichergestellt, dass alle nötigen Kompetenzen für die Richtertätigkeit bereits in der Ausbildung vermittelt werden.

Da diese also sehr saturiert ist, kommt für viele immer häufiger die Alternative in Betracht, auf das Referendariat und das 2. Examen zu verzichten und nach dem 1. Examen auf Jobsuche zu gehen oder vorher zusätzlich einen LLM zu machen (unser katzenkönig Artikel zu häufig gestellten Fragen zum LLM). Man erspart sich dadurch ein paar Jahre im Referendariat und viel Wissen, welches im Zweifel gar nicht unbedingt benötigt wird, wenn man beispielsweise Jurist:in in einem Unternehmen werden möchte.

Es schadet nicht, diese Tatsache locker im Hinterkopf zu behalten - Vielleicht macht sie im Laufe der Ausbildung immer mehr Sinn.

 

4. Wieso gibt es so viele Studienabbrecher:innen?

Ob diese Frage aufkommt, nachdem man eine Statistik gelesen hat oder ob man im Laufe der Semester bemerkt, dass die Reihen in der Vorlesung sich lichten (und wie hieß noch mal diese eine Kollegin, die ich seit Monaten nicht mehr gesehen habe?) – Das Studium abzubrechen und sich neu zu orientieren, kann natürlich für den:die Einzelne:n eine super Sache sein und dass sich die Zahl an Abbrechenden im Jurastudium häuft, ist kein Geheimnis. Aber welches Licht wirft das auf unsere Wissenschaft?

Man sollte sich nicht verunsichern lassen. Allein die Tatsache, dass viele Kolleg:innen es sich anders überlegen, macht das Studium nicht grausam (auch wenn es immer Studierende geben wird, die es so betiteln würden).

Wenn man diese Frage an ehemalige Kolleg:innen stellt, machen die Gründe vielleicht viel mehr Sinn. Das Interesse fehlt oder lange Klausuren sind nicht dein Ding? Verständlich, das ist nicht für jeden. Wenn der Spaß am Studium gänzlich fehlt, ist es vielleicht nicht der richtige Weg.

Aber nur, weil dich ab und an Zweifel plagen, gehörst du nicht zwangsläufig zu dieser Gruppe. Auch Tutor:innen oder Professor:innen können sicherlich ein Lied davon singen, Studierende kommen und gehen zu sehen. Aber lass dich nicht durch die hohe Zahl an Abgänger:innen entmutigen und folge deinem Bauchgefühl. Eine Statistik ist eben nur genau das und hat mit deiner persönlichen Erfahrung nichts zu tun.

 

5. Warum haben Jurastudierende eigentlich einen so schlechten Ruf?

Das Bild vom missgünstigen, eifersüchtigen und eingebildeten Jurastudierenden kursiert definitiv an den Fakultäten der Universitäten und bereits in den Abijahrgängen herum. Wer selbst inmitten der Reihen steht, kann dies nicht unbedingt bestätigen. Wie kommt dieses Bild also zustande?

Mal abgesehen davon, dass Jurist:innen oftmals abgeschottet in ihrer eigenen Fakultät samt Rechtsbibliothek zuhause sind und wenige Berührungspunkte mit anderen Studierenden haben, sind sie zudem auch früh einem strikten Lernplan ausgesetzt, um nicht bereits am Anfang den Faden zu verlieren. Zwar ist dies für andere Studiengänge auch zutreffend, doch der gemeine Jurastudierende kann durchaus kurios wirken mit seinen dicken roten Büchern und seiner Intoleranz für angeregtes Flüstern in der Bibliothek.

Dies rechtfertigt die großen Vorurteile aber nicht. Es liegt vielmehr an uns, diese Vorurteile mit Humor zu sehen und das Gegenteil zu beweisen. Vorurteile kommen natürlich nicht aus dem Nichts – manche Eigenschaften, die uns vorgeworfen werden, sind leider heute noch Realität. Bücherversteckende Kommiliton:nnen sind aber sicher nicht mit dieser Einstellung an die Uni gekommen. Vielmehr sollten wir uns überlegen, wieso man auf solche Ideen überhaupt kommt. Es gibt nämlich nicht die „Gattung“ Jurastudierende. Das Studium und all seine systematischen Probleme hat uns nur oft dazu gezwungen, uns in eine Ellbogengesellschaft zu verwandeln. Vorurteile sind also nicht bloße Hänseleien, sondern Beobachtungen, die sich als realitätsnah erweisen und die uns auch zum Denken anstoßen können. Unsere Reaktion darauf ist das Wichtigste, denn es liegt an unserer jetzigen Generation von Jurist:innen, nicht zwanghaft miteinander in Konkurrenz zu treten, sondern ein funktionsfähiges System einzufordern. Dann können wir auch getrost unsere „Schubladen“kolleg:innen und manch seltsame Verhaltensmuster verteidigen und gleichzeitig unseren schlechten Ruf beseitigen.

 

6. Wann kommt eigentlich dieses „Aha!“-Erlebnis?

Vielleicht erkennt sich der eine oder die andere in dem Ausdruck „fake it till you make it“ wieder. Dabei kann man sich oft kaum vorstellen, wie man am Ende des Studiums im Examen sitzt und sämtliches angesammeltes Wissen abrufen muss. Wie verbindet man eigentlich ZPO mit Sachenrecht? Wie baut man die Grundrechteprüfung in der Verwaltungsrechtsklausur ein?

Im Studium bemühen wir uns Semester für Semester, besondere Rechtsgebiete einzeln vorzubereiten und dann eine Klausur oder Hausarbeit zu schreiben. So wissen wir (meistens) genau, was wir für „Schuldrecht – Besonderer Teil“ lernen müssen und wie eine Arbeitsrecht-Klausur aussehen könnte. Die große unbeantwortete Frage lautet dann insgeheim oft, wie man das eigentlich alles verknüpfen soll. Das „Aha!“-Erlebnis bleibt jahrelang oft aus. Man sollte sich aber nicht schämen, diese Frage an höhere Semester oder seine Tutor:innen oder Professor:innen zu stellen. Denn auch die stellten sich diese Frage und wer nicht gerade aus einer Jurist:innenfamilie stammt, hat oft gar keine Ahnung, was ihn:sie erwartet. Es ist nicht peinlich, seine Befürchtungen zu äußern – es ist schlau.

Und die Antwort kann verschieden ausfallen: Bei manchen macht es womöglich wie von selbst „Klick“ und bereits vor der Examensvorbereitung kann mit dem Gedanken an eine umfangreiche Examensklausur problemlos umgegangen werden. Andere warten jahrelang, bis schließlich im Repetitorium oder während der eigenständigen Wiederholung der Groschen (langsam) fällt. So allwissend die höheren Semester vielleicht auf dich wirken, vielleicht quälen auch sie sich mit noch unbeantworteten Fragen herum. Indem du die Unwissenheit früh akzeptierst, bist du vielleicht einen Schritt voraus.

 

7. Wann bin ich „Jurist:in“?

Klar, nach dem 2. Staatsexamen ist man „Volljurist:in“ und nach dem 1. kann man sich gegebenenfalls „Diplomjurist:in“ nennen. Diese Bezeichnungen markieren Etappen, aber wann ist man Jurist oder Juristin?

Garantiert hat sich das jede:r Studierende schon gefragt. Schüchtern antwortet man auf die Frage, was man beruflich mache, mit: „Ich studiere Jura.“

Wenn es aber darum geht, zuzugeben, dass man bereits einige Semester hinter sich gebracht hat und vom Fach etwas versteht, zögern manche. Man will ja auf keinen Fall zu viel versprechen. Aber wann ist man denn nun Jurist:in?

Die gleiche Frage wurde vor Jahren – glücklicherweise! – in einem meiner Tutorien gestellt. Unser brillanter Tutor warf uns einen eindringlichen Blick zu und sagte: Natürlich seid ihr schon Juristen. Ihr seid Babyjuristen.

Diese Aussage hat sich in mein Hirn eingebrannt und mich damals ein wenig geschockt. Das Studium, das eigentlich immer sehr geizig war mit dem Vermitteln von Selbstvertrauen, kann eben auch pushen und das eigene Potential aufzeigen. Ja, eine Zweitsemestlerin darf sich „Juristin“ nennen – und das ist auch gut so.

Um den Begriff „Jurist:in“ kursiert insgesamt viel Unsicherheit. Wenn wir festhalten, dass – weil es sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung handelt – zu Juristinnen und Juristen auch schon Studierende gehören, wollen wir uns auch kurz den Rest der Bezeichnungen anschauen.

Von Universität zu Universität unterschiedlich ist es, ob der akademische Grad der „Diplomjurist:innen“ verliehen wird oder nicht (Dipl.-Jur.). Antragsberechtigt ist man nach Ablegen der 1. Staatsprüfung und man beweist mit dem Titel, dass man sowohl das rechtswissenschaftliche Studium als auch die 1. staatliche Pflichtfachprüfung bewältigt hat.

Volljurist:innen hingegen, förmlich auch Assessor:innen genannt (Ass. Iur.), haben den Vorbereitungsdienst (Referendariat) sowie das zweite Staatsexamen hinter sich gebracht.

Damit hat man alle Bausteine in der Tasche, um, falls gewünscht, bei der Rechtsanwaltskammer die Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zu beantragen. Um als Jurist:in durch die Welt zu gehen, kommt es auf diesen Titel allerdings definitiv nicht an.

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