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Den ersten Abschnitt hast du geschafft, jetzt heißt es: „Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung, steht folgender Sachverhalt fest“ – ab in die Welt des Strafrechts. Was für einige einen Sprung ins kalte Wasser bedeutet, ist für andere eine willkommene und praxisnahe Abwechslung. Die Beweisaufnahme hat jedoch ergeben, dass du dich auch in der Strafstation nicht verunsichern lassen musst!
Die Strafstation (teilweise auch Staatsanwaltsstation genannt) ist die zweite Station im Rechtsreferendariat. Sie soll vorrangig dazu dienen angehende Volljuristinnen und Volljuristen auf den Beruf der Staatsanwältin oder des Staatsanwalts vorzubereiten, die Justiz besser kennenzulernen oder auch Gefallen an der Tätigkeit als Strafrichterin oder Strafrichter zu finden. In der Regel dauert sie drei Monate und wird, wie auch zuvor die Zivilstation, durch einen Einführungslehrgang eingeleitet. Während des Lehrgangs werden oft erste Strafverhandlungen besucht, um ein Gefühl für die spätere Sitzungsvertretung zu bekommen, das Schreiben von Anklageschriften geübt und auch mal das ein oder andere Plädoyer zum Besten gegeben.
Wichtig für’s Verständnis: in deiner zweiten Station fährst du drei-gleisig. Während die Zivilstation aus zwei Arbeitskomponenten (der AG und der Einzelausbildung) besteht, kommt in der Strafstation ein weiteres Ausbildungselement hinzu: die Sitzungsvertretung.
In der Strafstation wirst du weiterhin von einem AG-Leiter oder einer AG-Leiterin unterrichtet und arbeitest mit deiner Einzelausbilderin oder deinem Einzelausbilder. Allerdings wirst du je nach Bundesland und Gerichtsbezirk ein- bis zweimal wöchentlich, manchmal auch seltener für die Sitzungsvertretung eingeteilt. Während die AG-Termine meistens bereits zu Stationsbeginn feststehen und die Treffen mit deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder individuell vereinbart werden, erfährst du deine Sitzungstermine oft spontaner, wenige Tage im Vorfeld. Der dich zuteilende Sitzungsdienst hat dabei aber deine AG im Blick. Wie mit persönlichen und unaufschiebbaren Terminen umgegangen wird, ob du dich zum Beispiel für bestimmte Tage blocken lassen kannst, wird unterschiedlich gehandhabt, dir aber zu Beginn durch den Sitzungsdienst mitgeteilt oder ist bei diesem herauszufinden.
Bei dem Wort „Sitzungsvertretung“ schnürt es manchen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren die Kehle zu. Schauergeschichten von unleidlichen Richterinnen und Richtern, telefonisch unerreichbaren Ausbilderinnen und Ausbildern oder angriffslustigen Angeklagten geistern durch die Gerichtsgänge.
Aber keine Angst, das klingt einschüchternder, als es in der Praxis ist. Und wie immer im (Rechts)Leben gilt, mit der Routine legt sich die Nervosität.
Bei der Sitzungsvertretung müssen (oder dürfen) Rechtreferendarinnen und Rechtsreferendare einfach gelagerte Fälle der Amts- und/oder Staatsanwaltschaft übernehmen, indem sie den zuständigen Amts- oder Staatsanwalt oder die zuständige Amts-oder Staatsanwältin in der mündlichen Verhandlung vertreten. Was angeklagt wird steht also bereits fest, die Ermittlungen sind (vorerst) abgeschlossen. Dabei sind sämtliche Aufgaben wahrzunehmen, die im Rahmen einer Hauptverhandlung anfallen: Das Vernehmen von Zeuginnen und Zeugen, die Befragung der oder des Angeklagten und das Stellen von Anträgen. Die entsprechenden Handakten (und auch die Robe!) erhältst du vorher und kannst dich damit in den Fall einarbeiten und auf die Sitzung vorbereiten. Vorab besprichst du mit deiner Einzelausbilderin oder deinem Einzelausbilder, was beantragt werden soll und wie mit den zu erwartenden Prozesssituationen umzugehen ist. Natürlich kann es zu überraschenden Entwicklungen kommen, aber dafür ist dein Ausbilder oder deine Ausbilderin telefonisch erreichbar oder es gibt eine Notfallnummer des Sitzungsdienstes. In deiner AG oder durch einschlägige Literatur (zum Beispiel „Sitzungsdienst des Staatsanwalts“ aus der Jurakompakt Reihe) erfährst du, was auf dich zukommt. Zur Vorbereitung empfiehlt es sich, gerade vor den ersten Verhandlungen, die typischen Verfahrenssituationen zu notieren, passende Anträge zu formulieren und in deine Aufzeichnung in die Sitzung mitzunehmen. Die meisten Richterinnen und Richter können sich in deine Position hineinversetzen und gehen entsprechend mit dir um. Und selbst, wenn ausnahmsweise ein rauer Ton angeschlagen wird, lass’ dich nicht aus der Fassung bringen, du bist in der Ausbildung, Fehler können und dürfen passieren!
Tipp vom katzenkönig: Besuche vor deinem ersten Sitzungstag auf jeden Fall eine strafrechtliche Verhandlung am Amtsgericht, und beoachte den Staatsanwalt oder die Staatsanwältin. Und vergiss’ nicht: Niemals ohne Absprache einer Einstellung nach §§ 153 StPO zustimmen.
Und dann soll die angehende Assessorin oder der angehende Assessor auch noch aus dem Stehgreif am Ende der Verhandlung plädieren.
Aber auch hierfür gilt: Ruhe bewahren. Das Plädoyer ist kein individuelles Statement-Piece, sondern hat eine typische Struktur, auf die du dich vorbereiten kannst. In der AG, online oder aus der Literatur (z.B. Staatsanwaltlicher Sitzungsdienst aus der Reihe Referendarpraxis) erfährst du, wie es aufzubauen ist. Das Plädoyer sollte in der Regel aus Anrede, Sachverhaltsschilderung, Beweiswürdigung, rechtlicher Würdigung, sowie Angaben zum Strafmaß und der Rechtsfolge bestehen und mit einem oder mehreren Anträgen enden. Teilweise wird in der AG Plädieren geübt. Du kannst auch deine Einzelausbilderin und deinen Einzelausbilder bitten, mit dir das Vortragen zu proben. Wenn du dich unsicher fühlst, empfiehlt es sich, einen vorgefertigten Lückentext zur Hand zu nehmen und diesen während der Verhandlung zu vervollständigen. Allerdings solltest du bloßes Ablesen vermeiden – das wirkt gekünstelt und wird oft zu lang.
Tipp vom katzenkönig: Zur Nervenberuhigung genügt es manchmal schon, am Abend vor „dem großen Auftritt“ am heimischen Schreibtisch stehend ein Standardplädoyer das ein- oder andere Mal vorzutragen.
Die Erstgeprüften werden für die Strafstation meistens zugeteilt. Während in einigen Bundesländern dabei nur zur Staatsanwaltschaft verwiesen wird, landen in anderen Ländern manche Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare auch bei Strafrichterinnen und Strafrichtern. Da die Station aber gerade auf die staatsanwaltliche Perspektive gemünzt ist und Lernschwerpunkt das Fertigen von Anklagen (also strafrechtliche Klausuren aus der staatsanwaltschaftlichen Sicht) ist, ist die Zuteilung zur Staatsanwaltschaft aus Sicht der Examensvorbereitung zielführender. Wenn du auf deine Zuteilung durch Abgabe eines Wunsches Einfluss nehmen kannst, empfiehlt sich die Staatsanwaltschaft. Aber wie immer gilt, der theoretische Ausbildungsteil liegt endlich hinter dir und in der Praxis solltest du genau in die Rollen hineinschlüpfen, die dich interessieren: Auch beim Strafgericht liest du Anklagen, beschäftigst dich mit strafrechtlichen Problemen und lernst den Ablauf von Verhandlungen kennen.
In manchen Gerichtsbezirken können sich die Assessorinnen und Assessoren die Zuteilung in einen bestimmten Bereich der Staatsanwaltschaft oder zu einem bestimmten Staatsanwalt oder einer bestimmten Staatsanwältin wünschen. Meist werden Referendar:innen allgemeinen Abteilungen zugewiesen, möglich ist es aber auch, die Station bei einer Abteilung, die Vermögens-, Körperverletzung-, und Tötungsdelikte bearbeitet, zu absolvieren. Ob eine Wahl oder die Abgabe eines Wunsches möglich sind, erfährst du über die Webseiten deines Prüfungsamtes oder Ausbildungsgerichts.
Wie schon innerhalb der zivilrechtlichen Einzelausbildung solltest du mit deinem Ausbilder oder deiner Ausbilderin klären, wie du deine Anklagen, Urteile oder Verfügungen zu schreiben und einzureichen hast (Stichpunkt: persönliche Vorlieben und/oder Vorstellungen der ausbildenden Person). In der Regel wirst du pro Woche ein bis zwei Schriftstücke anfertigen. Hinzu kommt dann die Besprechung der Sitzungsvertretung. Wenn du gerne auch Verhandlungen aus anderen Bereichen besuchen möchtest, frage bei deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder nach.
Auch in der Strafstation gilt das L-A-L-Prinzip: Lernen, AG und Literatur. Um vor der zweiten schriftlichen Staatsprüfung nicht gänzlich im Lernsumpf zu ersticken, solltest du deine AG nicht nur regelmäßig besuchen, sondern auch vor- und nachbereiten. Wie aus der Zivilstation bekannt, kommen AG Klausuren auf dich zu, die zu nutzen kannst du, um das Klausuren-Schreiben zu trainieren. Dafür brauchst du zwei neue Kommentare, den StPO-Kommentar von Meyer-Großner/Schmitt und den noch aus dem Jurastudium bekannten StGB-Kommentar, des Strafrecht-Urgesteins Thomas Fischer. Bevor du dir neue Kommentare, die du vor dem zweiten Examen wieder auswechseln musst, anschaffst, schaue lieber, ob du diese an Universitäten oder Gerichtsbibliotheken ausleihen oder (online) gebraucht kaufen kannst.
Die Ausbildungsliteratur für die Strafstationen bzw. die strafrechtlichen Examensklausuren ist etwas dünner als die zivilrechtliche Referendars- und Referendarinnenliteratur. Je nachdem, wie tauglich und ausführlich die Unterlagen aus der AG oder Lerngruppe sind, reicht hier meist ein Skript (zum Beispiel „Strafrechtliche Assessorklausuren“ von Kaiser). So viel Zeit wirst du neben deinen anderen Verpflichtungen zum Lernen oft gar nicht finden.
Die Strafstation bietet aber mehr als AG, Gerichtssaal und Bibliothek. Oft wird der Besuch einer Justizvollzugsanstalt oder die Teilnahme an einer Obduktion (Schausektion) angeboten. Bekannt ist die Strafstation auch für die „Polizeifahrt“. Dabei dürfen Referendarinnen und Referendare eine Nacht lang eine polizeiliche Einheit begleiten und sind bei allen anfallenden Aufgaben live dabei. Manchmal bedeutet das zwar stundenlanges Warten, manchmal aber auch Einsatz vor Ort, Hundestaffel und Leichenfund.
Ein Strafstations-Klassiker ist das „Betreute Trinken“. Dabei konsumieren AG-Teilnehmende unter Überwachung einer Fachkraft Alkohol und können ihre BAK-Werte messen. Dadurch wird ein Verständnis für die strafrechtlich relevanten „Promillegrenzen“ (Straßenverkehrsdelikte und Schuld) geschaffen. In die Schuldunfähigkeit sollte sich dabei aber niemand befördern. Das alles sind Erfahrungen, die es sich lohnt zu machen und die neben der Bespaßung der Nachwuchsgeneration auch dazu dienen, über den Tellerrand zu blicken und sich mit Situationen auseinanderzusetzen, in denen man sich bei Ergreifung eines Berufes im Strafrecht (sei es in der Justiz oder als Verteidiger oder Verteidigerin) wiederfinden kann.
Katzenkönig rät: Nimm an allem teil, was angeboten wird und worauf du Lust hast. Die Station wird schneller vorbeigehen, als du denkst.
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